Praxiszeiten

Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit,
daher vereinbaren Sie bitte einen Termin.
TERMIN VEREINBAREN

Notdienstkalender

Hier finden Sie alle zahnärztlichen Notdienste der Region auf einen Blick!
NOTDIENSTKALENDER
Frau Dr. Wilkens berät Sie zur Kostenbefreiung

Kostenbefreiung bei Zahnersatz 2018

Bei der Versorgung mit Zahnersatz / Zahnkronen kann der vom Versicherten zu tragende Eigenanteil entfallen oder auf einen Höchstbetrag begrenzt werden. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

Voraussetzungen hierfür ist, dass die Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt zuzüglich aller Bruttoeinnahmen im Haushalt lebender Angehörige eine Grenze nicht übersteigt. Die Grenze ist abhängig von der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen. Als solche gelten der Ehegatte und die familienversicherten Kinder, gleichgültig, bei welchen Elternteil die Kinder mitversichert sind.

Kinder, die selbst Mitglied (Auszubildende etc.) einer Krankenkasse sind, gelten nicht als Angehörige in diesem Sinne.

Prüfen Sie bitte zunächst mit der folgenden Tabelle, ob in Ihrem Fall eine vollständige Befreiung vom

Eigenanteil möglich erscheint. Liegen Ihre monatlichen Brutto-Familieneinnahmen unter diesen Beiträgen, so entfällt Ihr Eigenanteil vollständig. Zu den Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt gehören Lohn, Gehalt, Ausbildungsbeihilfen, Unterhaltszahlungen, Renten, Pensionen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Haus und Grundbesitz (Miete), freie Kost und Wohnung usw.

Bruttoeinnahmegrenzen 2017 monatlich:

Apfel

  • Alleinstehender          1190,00 EUR
  • 2 Personenhaushalt   1636,25 EUR
  • 3 Personenhaushalt   1933,75 EUR
  • 4 Personenhaushalt   2231,25 EUR
  • jede weitere Person     297,50 EUR

Gleitregelung

Liegen Ihre Brutto-Einnahmen darüber, so beträgt der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil höchstens das Dreifache der Differenz zwischen dem Grenzwert (Tabelle) und Ihrem Familien-Einkommen.

Beispiel:

Versicherter mit 2 Angehörigen, Brutto- Familieneinkommen 1700,00 Euro
Einkommen, 1700,- Euro abzüglich Bruttoeinnahmensgrenze 1636,25 Euro
63,75 Euro x 3 = 191,25 Euro

Der Versicherte hätte an den vertraglichen Leistungen höchstens 191,25 Euro als Eigenanteil zu zahlen, egal wie hoch der Eigenanteil für die Regelversorgung ist. Damit kann sich der Patient auch eine hochwertige Regelversorgung leisten.


2018 – Zahnarztpraxis Dr. Kristina Wilkens
Kontakt · Impressum · Datenschutz
powered by leanact GmbH